| bis 120. Tag vor Reiseantritt | 20% |
ab 120. bis 90. Tag vor Reiseantritt |
30% |
ab 89. bis 30. Tag vor Reiseantritt |
50% |
ab 29. bis 14. Tag vor Reiseantritt |
70% |
ab 13. bis 8. Tag vor Reiseantritt |
80% |
ab Tag dem 7.Tag vor Reisebeginn |
95% |
Dem Kunde bleibt vorbehalten einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5.2. Ersatzperson
Sollte der Kunde die Reise nicht selbst antreten können und an seiner statt eine Ersatzperson für die gebuchte Reise vorsehen , so ist eine Umbuchung dann möglich ,soweit die Ersatzperson die Pass –Visa und Gesundheitsvorschriften des Einreiselandes erfüllt und eine Umbuchung seitens der Fluggesellschaften und sonstigen Veranstaltern am Reiseziel ( noch ) möglich ist .
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so wird sich SB bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, jedoch sich zu keiner Erstattung Verpflichten.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
SB wird in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch SB nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt SB, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern Gutgebrachten Beträge;
b) bis 4 Wochen vor Reisebeginn, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist SB verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunden erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück;
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, z.B.: Naturkatastrophen ,Krieg ,Streik etc. so können sowohl SB als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so wird SB für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist SB verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, wenn der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Partnern je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
9. Haftung SB
SB haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b) die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Angeboten angegebenen Reiseleistungen, sofern SB nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluß eine Änderung der Angebote erklärt hat;
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
10.1 Abhilfe
Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende zunächst Abhilfe verlangen .SB kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige
Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2 Minderung
Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. 10.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet SB innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen .Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge
eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruchgenommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
10.4 Schadensersatz
Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den SB nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
a)Die vertragliche Haftung der SB für Schäden, die nicht vorsätzlich ,grob fahrlässig verursacht wurden oder die nicht Körperschäden sind, ist maximal auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, b)Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen SB aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haftet SB bei Sachschäden bis zu einer Höhe des dreifachen Reisepreises. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
c) SB haftet nicht für Leistungsstörungen, im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, sofern SB kein Auswahlverschulden trifft.
d) Ein Schadensersatzanspruch gegen SB ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt SB die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftfrachtgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern SB in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet sie nach den für diese geltenden Bestimmungen.
12. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung/SB-Vertretung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensersatzanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unserer Reiseleitung und/oder örtlichen Vertretung anzuzeigen.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber SB geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem SB oder deren Haftpflichtversicherer die Ansprüche durch Textform zurückweist.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
SB steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reisebeginn zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. SB haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde SB mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß SB die Verzögerungen zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Kunden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Kunde nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Regelungen unter Ziffer 5. entsprechend.
15. Reiseversicherung
Zur Absicherung eventueller Kosten aufgrund vorzeitigen Reiserücktritts, Rückführung bei Unfall oder Krankheit, Haftungsbeschränkungen, sonstiger Schadensfälle i.V.m. der Reise u.ä. empfiehlt SB dringend den Abschluss
- einer Reiserücktrittsversicherung
- einer Versicherung von Beistandsleistungen auf Reisen und Rücktransportkosten
- einer Reisekrankenversicherung
- einer Reiseunfallversicherung
- einer Reisegepäckversicherung
- einer Reisehaftpflichtversicherung Weitere Informationen bzw. Versicherungsscheine erhalten Sie von SB oder in Ihrem Reisebüro.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
17. Gerichtsstand
Der Kunde kann SB nur an deren Sitz verklagen.