Sehr geehrter Kunde,

bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen – nachstehend kurz Kunde genannt – und SB Exklusive Reisen / SB Incentives & Events – nachstehend kurz SB genannt – regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Diese Regelungen gelten für die Veranstaltermarken Pure Sensation und Individual Expirience

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde SB den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch SB zustande. Die Annahme bedarf der Schriftform.

2. Anzahlung/Restzahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Sie ist Zug um Zug gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des § 651 k Abs.3 BGB zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist –4Wochen vor Reisetermin fällig.

3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Angebot und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Angebot enthaltenen Angaben sind für die SB bindend. SB behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Angebotsangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Sonderwünsche des Kunden können in der Reiseanmeldung bzw. der Reisebestätigung nur als unverbindlich aufgenommen werden, es sei denn, dass SB diese ausdrücklich als Leistungsbestandteil bestätigt. Bei Direktflügen behält sich SB aus flug und/ oder programmtechnischen Gründen Zwischenlandungen vor. Im Rahmen der Flüge werden – sofern der Prospekt bzw. die Reiseunterlagen keine anderen Angaben enthalten – 20 kg Gepäck, inkl. Handgepäck, je Reiseteilnehmer befördert. Auf Anfrage und gegen Aufpreis – Zustimmung der Fluggesellschaft vorausgesetzt – kann gegebenenfalls Sondergepäck befördert werden. In diesem Falle gelten die entsprechenden Beförderungsbedingungen/-preise der jeweiligen Fluggesellschaft. Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente im aufgegebenen Gepäck werden auf Risiko des Reiseteilnehmers befördert. Von der Beförderung ausgeschlossen sind sämtliche gefährliche Güter aller Art. Dies gilt auch für Gegenstände, die nach Ansicht der Fluggesellschaft nach Größe und Art für die Beförderung in Flugzeugen ungeeignet sind.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von SB nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beinträchtigen. SB behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, der Mehrwertsteuer oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
a) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann SB den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen.
aa) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann SB vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
bb) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann SB vom Kunden verlangen.
b) Wird die bei Abschluss des Reisevertrags geltende Mehrwertsteuer gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Werden bei Abschluss des Reisevertrages bestehende Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber SB erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
d) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für SB verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für SB nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat SB den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reisebeginn sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn SB in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch SB über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen. Tritt der Kunde eine Reise an, nachdem er von SB über eine notwendige Änderung oder Abweichung des Gesamtzuschnitts dieser Reise in Kenntnis gesetzt worden ist, so ist eine auf die Änderung oder Abweichung gestützte Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt ausgeschlossen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei SB. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so wird SB Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. SB wird ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
bis 120. Tag vor Reiseantritt

20%

ab 120. bis 90. Tag vor Reiseantritt

30%

ab 89. bis 30. Tag vor Reiseantritt

50%

ab 29. bis 14. Tag vor Reiseantritt

70%

ab 13. bis 8. Tag vor Reiseantritt

80%

ab Tag dem 7.Tag vor Reisebeginn

95%

Dem Kunde bleibt vorbehalten einen geringeren Schaden nachzuweisen.

5.2. Ersatzperson
Sollte der Kunde die Reise nicht selbst antreten können und an seiner statt eine Ersatzperson für die gebuchte Reise vorsehen , so ist eine Umbuchung dann möglich ,soweit die Ersatzperson die Pass –Visa und Gesundheitsvorschriften des Einreiselandes erfüllt und eine Umbuchung seitens der Fluggesellschaften und sonstigen Veranstaltern am Reiseziel ( noch ) möglich ist .

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so wird sich SB bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, jedoch sich zu keiner Erstattung Verpflichten.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
SB wird in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch SB nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt SB, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern Gutgebrachten Beträge;
b) bis 4 Wochen vor Reisebeginn, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist SB verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunden erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück;

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, z.B.: Naturkatastrophen ,Krieg ,Streik etc. so können sowohl SB als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so wird SB für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist SB verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, wenn der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Partnern je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

9. Haftung SB
SB haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b) die sorgfältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Angeboten angegebenen Reiseleistungen, sofern SB nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluß eine Änderung der Angebote erklärt hat;
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

10.1 Abhilfe

Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende zunächst Abhilfe verlangen .SB kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige
Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.2 Minderung
Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. 10.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet SB innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen .Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge
eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch
ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruchgenommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

10.4 Schadensersatz
Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den SB nicht zu vertreten hat.

11. Beschränkung der Haftung
a)Die vertragliche Haftung der SB für Schäden, die nicht vorsätzlich ,grob fahrlässig verursacht wurden oder die nicht Körperschäden sind, ist maximal auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,             b)Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen SB aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haftet SB bei Sachschäden bis zu einer Höhe des dreifachen Reisepreises. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
c) SB haftet nicht für Leistungsstörungen, im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, sofern SB kein Auswahlverschulden trifft.
d) Ein Schadensersatzanspruch gegen SB ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt SB die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftfrachtgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern SB in anderen Fällen Leistungsträger ist,  haftet sie nach den für diese geltenden Bestimmungen.

12. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung/SB-Vertretung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensersatzanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unserer Reiseleitung und/oder örtlichen Vertretung anzuzeigen.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber SB geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem SB  oder deren Haftpflichtversicherer die Ansprüche durch Textform zurückweist.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
SB steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reisebeginn zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. SB haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde SB mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß SB die Verzögerungen zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Kunden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Kunde nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Regelungen unter Ziffer 5. entsprechend.

15. Reiseversicherung
Zur Absicherung eventueller Kosten aufgrund vorzeitigen Reiserücktritts, Rückführung bei Unfall oder Krankheit, Haftungsbeschränkungen, sonstiger Schadensfälle i.V.m. der Reise u.ä. empfiehlt SB dringend den Abschluss
- einer Reiserücktrittsversicherung
- einer Versicherung von Beistandsleistungen auf Reisen und Rücktransportkosten
- einer Reisekrankenversicherung
- einer Reiseunfallversicherung
- einer Reisegepäckversicherung
- einer Reisehaftpflichtversicherung Weitere Informationen bzw. Versicherungsscheine erhalten Sie von SB oder in Ihrem Reisebüro.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

17. Gerichtsstand
Der Kunde kann SB nur an deren Sitz verklagen.

Stand: 25.08.2008